Briefwahl

Briefwahl


Welche Möglichkeiten haben Stimmberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, ihr Stimmrecht auszuüben? Wie funktioniert die Briefwahl?


Um an der Briefwahl teilnehmen zu können, muss ein Stimmberechtigter einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen stellen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen müssen bis zum zweiten Tag vor der Wahl, Freitag 12. März 2021, 18.00 Uhr, bei der Gemeinde mündlich (aber nicht telefonisch), schriftlich oder per E-Mail angefordert werden. Dies kann entweder durch Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder durch einen formlosen Antrag geschehen. Die Unterlagen werden dem Stimmberechtigten dann von der Gemeindeverwaltung zugeschickt. Bei plötzlicher Erkrankung können die Unterlagen noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, angefordert werden. Eine zusätzliche Möglichkeit der Beantragung von Briefwahl besteht zu gegebener Zeit über die jeweilige Website der Verwaltung über das Modul „Online-Wahlschein“ (OLIWA).

Generell dürfen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch an einen anderen als den Stimmberechtigten persönlich ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.

Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich den Stimmzettel und legt ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen zu, unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unter Angabe des Ortes und Tages, steckt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag (blau) und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag (rot), verschließt den Wahlbriefumschlag und übersendet den Wahlbrief rechtzeitig an die darauf angegebene Stelle. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief bezeichneten Stelle abgegeben werden.